Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt. Allein in Hessen rechnet das Sozialministerium bis 2030 mit einem Zuwachs von knapp zwölf Prozent. Statt rund 311.000 Pflegebedürftigen im Jahr 2019 könnten es dann etwa 347.000 sein. Der demografische Wandel stellt Pflegebranche, Sozialversicherung und Betroffene vor wachsende Herausforderungen.
Bereits heute werden rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, meist durch Angehörige. Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten, deckt sie jedoch nur teilweise ab. Je nach Pflegegrad liegen die monatlichen Leistungen für Pflegegeld oder Pflegesachleistungen deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben. Zusätzliche Hilfen im Alltag – etwa Haushaltshilfen, Einkaufen, Friseur oder Fußpflege – müssen häufig privat bezahlt werden.
Gesetzliche Leistungen reichen oft nicht aus
Bei häuslicher Pflege zahlt die Pflegeversicherung – abhängig vom Pflegegrad – monatliche Zuschüsse. Diese mindern die finanzielle Belastung, schließen die Versorgungslücke jedoch nicht. Wer über Vermögen verfügt, kann diese Kosten häufig selbst tragen. Menschen mit geringer Rente sind dagegen auf Unterstützung durch das Sozialamt angewiesen. Eine Unterhaltspflicht der Kinder greift derzeit erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro. Ob diese Grenze langfristig Bestand hat, ist offen.
Vor diesem Hintergrund prüfen viele, ob sich eine private Pflegezusatzversicherung lohnt. Ziel ist es, im Pflegefall zusätzliche Leistungen zu erhalten und finanzielle Spielräume zu sichern.
Viele Tarife, keine einfache Empfehlung
Der Markt bietet eine Vielzahl privater Pflegezusatzversicherungen. Weder die Verbraucherzentralen noch Stiftung Warentest sprechen jedoch eine pauschale Empfehlung aus. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile.
Ein zentrales Problem ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss. Wer zu früh abschließt, bindet sich langfristig an hohe Beiträge. Wer zu spät kommt, muss Gesundheitsfragen beantworten und riskiert Zuschläge oder Ablehnung. Vorerkrankungen müssen vollständig angegeben werden.
Wie groß ist die Versorgungslücke?
Die Zeitschrift „Finanztest“ von Stiftung Warentest hat gemeinsam mit Experten Richtwerte ermittelt. Bei häuslicher Pflege wird die monatliche Versorgungslücke je nach Pflegegrad auf etwa 150 Euro (Pflegegrad 1) bis rund 2600 Euro (Pflegegrad 4 und 5) geschätzt. In Pflegeheimen liegt der Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad im Schnitt bei etwa 1500 Euro monatlich.
Entsprechend sollte eine Zusatzversicherung vor allem in den Pflegegraden 1 bis 3 ausreichende Leistungen bieten, da schwer Pflegebedürftige häufig stationär versorgt werden.
Beispielrechnung zeigt hohe Beiträge
„Finanztest“ hat exemplarisch eine Pflegetagegeldversicherung für eine 55-jährige Person untersucht. Der monatliche Beitrag lag bei rund 115 Euro. Das leistungsstärkste Angebot kam dabei von HanseMerkur, mit einer Absicherung von bis zu 2784 Euro im Monat. Ebenfalls hohe Abdeckungen boten Allianz, DKV und HUK-Coburg.
Ein zentrales Risiko vieler Tarife sind steigende Beiträge im Alter. Wie stark sie anziehen, ist kaum vorhersehbar. Wird der Vertrag gekündigt, gehen eingezahlte Beiträge meist verloren. Beitragsbefreiungen im Pflegefall sind selten.
Julika Unger von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät daher zu Tarifen mit sogenannter Dynamik. Dabei können Versicherte die Leistungen regelmäßig erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Staatlich geförderter „Pflege-Bahr“ überzeugt kaum
Auch staatlich geförderte Pflegetagegeldtarife – bekannt als „Pflege-Bahr“ – stehen in der Kritik. Die Förderung beträgt fünf Euro im Monat, die Leistungen gelten jedoch als zu niedrig, um realistische Pflegekosten abzudecken. Zudem gilt eine Wartezeit von fünf Jahren. Da Versicherer jeden Antragsteller aufnehmen müssen, rechnen Experten mit überdurchschnittlich steigenden Beiträgen.
Alternativen zur Versicherung
Ob eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen finanziellen Situation ab. Hohe Beiträge über Jahrzehnte sind nicht für jeden tragbar. Alternativ kann eigenes Vermögen gezielt für den Pflegefall angespart werden.
Verbraucherschützer empfehlen, andere existenzielle Risiken vorrangig abzusichern – etwa durch eine private Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer sich dennoch für eine Pflegezusatzversicherung interessiert, sollte sich vor Vertragsabschluss unabhängig beraten lassen, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Drei Modelle im Überblick
Pflegetagegeldversicherung:
Zahlt im Pflegefall einen festen Betrag zur freien Verfügung. Vorteil ist die flexible Nutzung. Nachteil sind steigende Beiträge und der Verlust eingezahlter Gelder bei Kündigung.
Pflegekostenversicherung:
Erstattet nachgewiesene Pflegekosten, häufig nur im Rahmen der gesetzlichen Pflegeleistungen. Leistungen sind eingeschränkt, Beiträge meist nicht beitragsfrei im Pflegefall.
Pflegerentenversicherung:
Leistungen und Beiträge werden meist zu Vertragsbeginn festgelegt. Beiträge sind deutlich höher, dafür bleibt bei Kündigung ein Rückkaufswert erhalten. Beitragspausen sind möglich, allerdings mit Leistungseinbußen.
