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Verdacht in der Pflege: Was Angehörige tun können, wenn Ärzte oder Pfleger misstrauisch machen

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Der Berliner Fall erschüttert, weil er dort spielt, wo Vertrauen besonders groß sein muss: bei schwerkranken Menschen zu Hause. Ein 41 Jahre alter Palliativarzt hat vor dem Landgericht Berlin die Tötung von zwölf Patienten eingeräumt. Angeklagt sind zunächst 15 Fälle aus den Jahren 2021 bis 2024; parallel laufen Ermittlungen zu weiteren Verdachtsfällen.

Aus einem solchen Fall darf kein Generalverdacht gegen Palliativmediziner, Pfleger oder ambulante Dienste werden. Die meisten leisten schwierige Arbeit unter großem Druck. Trotzdem zeigt er, wie wichtig es ist, dass Angehörige aufmerksam bleiben, Fragen stellen und wissen, wohin sie sich wenden können, wenn etwas nicht stimmt.

Misstrauen ernst nehmen, aber Beobachtungen trennen

Ein ungutes Gefühl ist noch kein Beweis. Gerade in der Palliativversorgung verändern sich Patienten oft schnell: Sie werden schläfriger, essen weniger, trinken weniger, wirken verwirrt, atmen anders oder ziehen sich zurück. Auch starke Medikamente wie Opioide oder Beruhigungsmittel können müde machen. Das kann medizinisch erklärbar sein.

Alarmierend wird es, wenn Veränderungen zeitlich auffällig mit einzelnen Besuchen, Medikamentengaben oder bestimmten Personen zusammenfallen. Angehörige sollten dann nicht bei einem diffusen Verdacht stehen bleiben, sondern Beobachtungen konkret festhalten: Datum, Uhrzeit, wer war da, welches Medikament wurde gegeben, wie war der Zustand vorher und nachher, wer hat etwas gesehen.

Wichtig ist die Trennung zwischen Tatsache und Bewertung. Nicht: „Der Pfleger war gefährlich.“ Sondern: „Nach dem Besuch am Dienstag um 18 Uhr war die Patientin ungewöhnlich schläfrig; vorher war sie ansprechbar.“

Medikamentenplan und Pflegedokumentation prüfen

Bei pflegebedürftigen Menschen zu Hause sollte es einen aktuellen Medikamentenplan geben. Angehörige sollten wissen, welche Mittel regelmäßig genommen werden, welche Bedarfsmedikamente erlaubt sind und wer sie geben darf. Gerade in der Palliativversorgung sind Bedarfsmedikamente üblich. Aber auch sie brauchen klare Anordnung, Dosierung und Dokumentation.

Wenn eine Medikamentengabe unklar ist, sollte man nachfragen: Was wurde gegeben? Warum? In welcher Dosis? Wer hat es angeordnet? Wurde es dokumentiert? Angehörige müssen nicht jedes Medikament medizinisch bewerten können. Sie dürfen aber erwarten, dass Erklärungen nachvollziehbar sind.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler nennt das Bundesgesundheitsministerium die Krankenkasse als wichtigen Ansprechpartner. Gesetzliche Krankenkassen müssen ihre Versicherten bei der Verfolgung möglicher Schadenersatzansprüche kostenlos unterstützen und können ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholen.

Das Gespräch suchen – aber nicht allein bleiben

Wenn etwas seltsam wirkt, ist der erste Schritt oft ein sachliches Gespräch. Bei Pflegediensten ist die Pflegedienstleitung zuständig, bei Ärzten die Praxis, die Palliativversorgung oder die koordinierende Stelle. Angehörige sollten konkrete Fragen stellen und um eine schriftliche Klärung bitten.

Hilfreich ist, nicht allein in solche Gespräche zu gehen. Eine zweite Person hört mit, stellt Rückfragen und kann später bestätigen, was gesagt wurde. Wer eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht hat, sollte diese bereithalten. Ohne entsprechende Berechtigung dürfen Ärzte und Dienste aus Datenschutzgründen nicht immer umfassend Auskunft geben.

Wird ausgewichen, werden Unterlagen verweigert oder reagieren Beteiligte aggressiv, ist das ein weiteres Signal, externe Hilfe einzuschalten.

Bei akuter Gefahr sofort handeln

Wenn ein Pflegebedürftiger unmittelbar gefährdet wirkt, verwahrlost ist, nicht versorgt wird, Gewalt droht oder ein Verdacht auf Straftaten besteht, ist nicht die Beschwerdestelle der erste Weg, sondern der Notruf. Bei medizinischer Gefahr: 112. Bei Gewalt, Bedrohung, Misshandlung oder Verdacht auf eine Straftat: Polizei.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege rät bei Gewaltvorfällen, unangemessenes Verhalten nicht hinzunehmen, Unterstützung zu holen und sich gegebenenfalls an Leitung, Medizinischen Dienst oder Heimaufsicht zu wenden. Auch die Polizei beschreibt Gewalt in der Pflege nicht nur als körperliche Gewalt, sondern unter anderem auch als Vernachlässigung, Verweigerung von Nahrung oder Flüssigkeit, mangelnde Hygiene, Einschüchterung oder Isolation.

Welche Stellen helfen können

In Berlin gibt es mehrere Anlaufstellen. Die Beratungsstelle „Pflege in Not“ berät Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte bei Konflikten und Gewalt in der Pflege kostenlos und auf Wunsch anonym. Die Pflegestützpunkte können helfen, Beschwerden einzuordnen und weitere Stellen zu finden.

Geht es um einen ambulanten Pflegedienst, können Pflegekasse und Medizinischer Dienst eingeschaltet werden. Bei Pflegeeinrichtungen kommen zusätzlich Heimaufsicht oder Wohnteilhabebehörde infrage. Bei Ärzten ist die jeweilige Ärztekammer zuständig. Die Ärztekammer Berlin nimmt Beschwerden entgegen, wenn Berliner Ärzte gegen ärztliche Berufspflichten verstoßen haben sollen.

Für gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen bietet außerdem die Unabhängige Patientenberatung Deutschland kostenfreie und anonyme Beratung an.

Zweitmeinung und Wechsel sind erlaubt

Wenn das Vertrauen dauerhaft erschüttert ist, müssen Angehörige nicht passiv bleiben. Bei ambulanter Versorgung kann ein Pflegedienst gewechselt werden. Bei ärztlicher Behandlung kann eine zweite Meinung eingeholt oder ein anderer Arzt eingeschaltet werden. In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sollte dabei allerdings keine Versorgungslücke entstehen.

Gerade bei schwerkranken Menschen darf ein Wechsel nicht überstürzt erfolgen. Medikamente, Schmerztherapie, Notfallplan und Erreichbarkeit müssen gesichert bleiben. Deshalb sollte parallel organisiert werden: neuer Dienst, neuer Arzt, Pflegekasse informieren, Unterlagen anfordern, Medikamentenplan aktualisieren.

Aufmerksamkeit ohne Misstrauenskultur

Angehörige können nicht jede medizinische Entscheidung kontrollieren. Sie können aber Strukturen schaffen, die schützen: klare Dokumentation, bekannte Medikamentenpläne, regelmäßige Besuche zu unterschiedlichen Zeiten, Gespräche mit mehreren Beteiligten, sichere Aufbewahrung starker Medikamente und ein Notfallkontakt, der erreichbar ist.

Der Berliner Fall ist extrem. Er zeigt nicht, dass häusliche Palliativversorgung grundsätzlich unsicher wäre. Er zeigt aber, dass auch in sehr vertraulichen Situationen Nachfragen erlaubt sein müssen. Gute Ärzte und Pfleger können erklären, was sie tun. Gute Versorgung hält Transparenz aus.

Wer ein ungutes Gefühl hat, sollte es weder dramatisieren noch wegschieben. Beobachten, dokumentieren, nachfragen, Unterstützung holen – und bei Gefahr sofort handeln. Für pflegebedürftige Menschen kann genau diese Aufmerksamkeit entscheidend sein.