Viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben – auch dann, wenn sie pflegebedürftig sind. Doch Pflegekosten, hoher Energieverbrauch und steigende Mieten können das Budget belasten. Häufig stellt sich deshalb die Frage, ob Senioren, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf Wohngeld haben.
Die Antwort fällt differenziert aus: Pflegebedürftigkeit schließt den Anspruch nicht aus, entscheidend sind Einkommen, Haushaltsgröße und Mietkosten.
Grundsatz: Pflegebedürftigkeit ist kein Ausschlusskriterium
Das Wohngeld richtet sich ausschließlich nach den finanziellen Verhältnissen eines Haushalts. Ob eine Person pflegebedürftig ist oder Pflegeleistungen erhält, spielt für den Anspruch selbst keine Rolle. Entscheidend ist, ob das Einkommen niedrig genug ist und die Kosten der Unterkunft angemessen sind.
Damit können auch Senioren im eigenen Zuhause Wohngeld erhalten, unabhängig davon, ob Angehörige, ein ambulanter Dienst oder eine Pflegekraft unterstützt.
Welche Einkommen berücksichtigt werden
Beim Wohngeld zählt das gesamte Einkommen des Haushalts. Dazu gehören:
- Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente)
- Betriebsrenten
- Kapitaleinkünfte
- Pflegegeld, sofern es an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt und von ihm verwaltet wird
Nicht als Einkommen gewertet wird das Pflegegeld, das zur Finanzierung einer Pflegekraft direkt eingesetzt wird. Auch Leistungen aus der Pflegeversicherung wie Pflegesachleistungen werden nicht angerechnet.
Wohnkosten müssen „angemessen“ sein
Wohngeld wird nur gewährt, wenn die Miete oder Eigentumskosten im Rahmen der gesetzlich definierten Höchstbeträge liegen. Diese Werte unterscheiden sich je nach Gemeinde, Zahl der Haushaltsmitglieder und örtlicher Mietenstufe.
Gerade alleinlebende Senioren mit größeren Wohnungen können hier an Grenzen stoßen. Allerdings prüfen einige Kommunen die individuelle Situation, insbesondere wenn ein Umzug im Alter nicht zumutbar ist.
Besonderheiten beim selbstgenutzten Wohneigentum
Für Senioren, die im eigenen Haus wohnen, gilt das sogenannte Lastenzuschuss-Verfahren. Anerkannt werden:
- Zinsen für Kredite
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Instandhaltungspauschalen
Liegt eine Pflege zu Hause vor, kann der Lastenzuschuss helfen, steigende Energiekosten oder zusätzliche Haushaltskosten abzufedern.
Beispiel: Pflegegrad, Rente und Wohngeld
Ein alleinlebender Senior mit moderater Rente und Pflegegrad kann Wohngeld erhalten, wenn seine monatliche Wohnbelastung hoch genug ist und sein Einkommen die gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Das Pflegegeld erhöht die Chance sogar indirekt, da es für die Pflege bestimmt ist und nicht als frei verfügbares Einkommen zählt.
Antragstellung: wichtig für alle Haushalte
Der Wohngeldanspruch entsteht nicht automatisch. Ein Antrag ist bei der örtlichen Wohngeldstelle erforderlich. Benötigt werden:
- aktueller Miet- oder Eigentumsnachweis
- Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über Pflegeleistungen
- Nachweis der Heizkosten
Viele Städte bieten Beratungen an, die den Antrag vereinfachen.
Wann kein Wohngeld gezahlt wird
Es gibt bestimmte Ausschlussgründe. Kein Wohngeld gibt es:
- wenn bereits Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezogen wird
- wenn die Wohnkosten über den zulässigen Grenzen liegen
- wenn der Haushalt zu hohe Einkünfte hat
Gerade der Bezug von Grundsicherung ist ein häufiger Hinderungsgrund, da sie die Unterkunftskosten bereits abdeckt.
Senioren im eigenen Zuhause: individuelle Prüfung lohnt sich
Für viele ältere Menschen kann Wohngeld ein wichtiger Baustein sein, um trotz knapper Rente im eigenen Zuhause bleiben zu können. Da Pflegezahlungen teilweise ausgeklammert werden, fallen die Chancen für pflegebedürftige Senioren oft besser aus, als viele vermuten. Eine Einzelprüfung lohnt sich daher in fast allen Fällen.
