Die Sparpläne der Bundesregierung beim barrierefreien Wohnen stoßen auf deutliche Kritik bei Sozialverbänden. VdK-Präsidentin Bentele sagte der „Rheinischen Post“, während die Nachfrage beim Programm „Altersgerecht Umbauen“ der staatlichen Förderbank KfW riesig sei, setze die Regierung den Rotstift an. Das sei völlig unverständlich.
Bis zu 6.250 Euro können Eigentümer und Mieter mit dem Programm für einen barrierearmen Umbau erhalten. Für das laufende Jahr hatte der Bund insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bentele betonte, es gebe allerdings bereits einen Antragsstopp, weil die Fördergelder ausgeschöpft seien. Trotzdem plane das Bundesbauministerium, die Förderung im kommenden Jahr auf sechs Millionen und 2028 auf nur noch 1,5 Millionen Euro zu kürzen. Dies sei das faktische Aus eines erfolgreichen Programms, kritisierte die Präsidentin des Sozialverbands.
Bundesfinanzminister Klingbeil hatte alle Ministerien zu Kürzungen aufgerufen. Allein im Etat des Bauressorts soll mehr als eine Milliarde Euro gespart werden.
Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der staatlichen Förderbank KfW unterstützt finanzielle Maßnahmen, die Barrieren in Wohngebäuden abbauen. Das Ziel ist es, den Wohnraum so anzupassen, dass Menschen unabhängig von ihrem Alter oder einer körperlichen Einschränkung möglichst lange, sicher und selbstständig zu Hause wohnen können.
Die wichtigsten Säulen und Inhalte des Programms
Wer wird unterstützt?
- Zielgruppe: Das Angebot richtet sich an Privatpersonen (egal ob Eigentümer, Vermieter oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters) sowie an Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Kein Alterslimit: Entgegen dem Namen ist die Förderung nicht an ein bestimmtes Mindestalter geknüpft; auch junge Familien oder Menschen mit Behinderungen können sie nutzen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das Programm fördert sowohl einzelne Umbauten als auch die Erfüllung des umfassenderen Standards „Altersgerechtes Haus“. Typische Beispiele sind:
- Eingangsbereich & Wege: Der Abbau von Schwellen, der Bau von Rampen oder der Einbau von wettergeschützten Überdachungen.
- Treppen: Der Einbau von Treppenliften oder die Umgestaltung von Treppenanlagen.
- Raumaufteilung: Das Vergrößern von Türdurchgängen, damit Rollstühle oder Rollatoren durchpassen, sowie die Anpassung von Raumzuschnitten.
- Badezimmer: Der Einbau von bodengleichen Duschen, rutschfesten Bodenbelägen und höhenverstellbaren Sanitärobjekten.
- Smart Home & Sicherheit: Die Nachrüstung von altersgerechten Assistenzsystemen, automatischer Rolladen- oder Lichtsteuerung sowie Einbruchschutz-Maßnahmen.
Wie sieht die Förderung aus?
- Kredit (Programm 159): Ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, der über die Hausbank oder andere Finanzierungspartner beantragt wird.
- Investitionszuschuss (Programm 455-B): Ein direkter Zuschuss für die Umbaukosten (die genaue Verfügbarkeit und Mittelbereitstellung für diesen Zuschuss hängt vom aktuellen Bundeshaushalt ab, weshalb er zeitweise pausieren kann).
Wichtig ist bei beiden Varianten, dass die Anträge vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen (und vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen) gestellt werden müssen. Zudem sollten die Arbeiten in der Regel von Fachunternehmen ausgeführt werden.
Wie nimmt man an dem Programm teil?
Die Teilnahme am KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ erfolgt über einen festen Ablauf. Da es sich um ein Kreditprogramm handelt, wird der Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner eingereicht.
Schritt-für-Schritt-Ablauf:
- 1. Maßnahmen planen & Angebote einholen: Lassen Sie sich von Fachunternehmen beraten und erstellen Sie einen genauen Plan sowie Kostenvoranschläge für die gebrachten Umbauten (zum Beispiel für ein barrierefreies Bad oder den Einbau eines Treppenlifts). Beachten Sie, dass die Arbeiten von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen.
- 2. Finanzierungspartner finden: Wählen Sie eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse (Ihre Hausbank oder einen anderen KfW-Partner) aus, die den Kredit vermittelt.
- 3. Antrag vor Beginn stellen: Reichen Sie den Förderantrag über Ihren Finanzierungspartner bei der KfW ein. Wichtig: Der Vertrag mit den Handwerksbetrieben darf erst nach der offiziellen Antragstellung oder unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden. Mit dem Umbau darf keinesfalls begonnen worden sein.
- 4. Zusage abwarten und Vertrag unterzeichnen: Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW und Ihre Bank erhalten Sie die Zusage und unterzeichnen den Kreditvertrag.
- 5. Umbau durchführen & Nachweisen: Die Handwerker führen die Maßnahmen aus. Anschließend weisen Sie der Bank die Verwendung der Mittel anhand der Rechnungen nach.
Der direkte Investitionszuschuss der KfW für Barrierereduzierung befindet sich im Antragstopp. Für finanzielle Unterstützungen beim Umbau ist aktuell primär das genannte Kreditprogramm (159) verfügbar.
